Wenn es Gesetz/Behörde verlangen, Nähe zu sensiblen Bereichen besteht (Flughafen/Heliport, Straßen/Bahn) – oder um Konflikte mit Nachbarn präventiv zu vermeiden.
Typische Auslöser:
1. Rechtliche Vorgaben (Bund/Land/Gemeinde)
z. B. in Wien Bauordnung (BO), Wiener Elektrizitäts-Wirtschaftsgesetz (WElWG 2005), Wiener Kleingartengesetz (WKlG), Gewerbeordnung (GewO).
2. Luftfahrt-Belange (§ 94 LFG)
In der Nähe von Flughäfen/Heliports sind häufig Sonderbewilligungen über Austro Control samt Blendprüfung erforderlich.
3. Behördliche Auflage im Verfahren
Wird ein Gutachten verlangt, ist es Voraussetzung für die Genehmigung.
4. Nachbarschaft & Verkehrssicherheit
In Wohnsiedlungen ist das Risiko störender Reflexe erhöht. Ein Blendgutachten zeigt, wann/wo/wie lange Reflexe auftreten und ob sie zumutbar sind.
Achtung, wichtig!
Auch bewilligungsfreie PV-Anlagen dürfen die Nachbarsrechte nicht unzumutbar beeinträchtigen noch Gefahren für den Verkehr verursachen!
Anders gesagt: „Bewilligungsfrei“ bedeutet nicht, dass eine PV-Anlage blenden darf!